Getrennte Textilsammlung ab Januar, nur wiederverwendbare Kleidung und Schuhe in die Altkleidercontainer
Mit einer neuen EU-Richtlinie sollen ab 2025 die Müllmengen nach und nach reduziert und Textilien künftig besser recycelt werden.
Derzeit gibt es zwei Formen der Altkleidersammlung: Noch tragbare Second-Hand-Kleidung soll in die Altkleidercontainer. Karitative oder kommerzielle Unternehmen sammeln sie und geben oder verwerten sie weiter.
Daneben gibt es verschmutzte, zerschlissene und nicht mehr tragbare Kleidung, die bisher über den Restmüll entsorgt wird. Um diese geht es in der EU-Richtlinie.
Die neue Regelung will verhindern, dass Verbraucher ihre verschlissenen und nicht mehr tragbaren Kleidungsstücke in den Restmüll werfen. Das ist auch weiterhin möglich und nicht strafbar. Es wird aber nicht mehr empfohlen, denn was im Restmüll landet, wird nur verbrannt und nicht etwa recycelt.
Der Salzlandkreis setzt die Verpflichtung zur Getrennterfassung um und wird im neuen Jahr solche nicht mehr verwertbaren Textilien, wie alte Bettwäsche, Handtücher sowie unbrauchbare Bekleidung, im Rahmen der Sperrmüllsammlung mitnehmen.
Sie können aber auch auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.