Elektro- und Elektronikaltgeräte
Zu den Elektro- und Elektronikaltgeräten ...
... zählen Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Haushaltselektronik, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte, medizinische Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente und automatische Ausgabegeräte.
Abholung
Im Rahmen der Sperrmüllentsorgung aus privaten Haushalten können Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Elektronikschrott gesondert bereitgestellt werden.
Batterien und Akkus, die nicht fest in Elektro-Altgeräten verbaut sind, müssen vor der Entsorgung entnommen und getrennt zur Abholung bereitgestellt werden.
Jeder Endnutzer ist selbst für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. Möglichkeiten hierfür ist die Löschung mittels Softwareprogrammen.
Hinweis! Die Bereitstellung hat so zu erfolgen, dass insbesondere an Kühlgeräten der Kühlmittelkreislauf nicht beschädigt oder zerstört wird.
Sie können Ihren Termin zur Sperrmüllentsorgung hier online oder über den Service unserer Abfall App anmelden. Möchten Sie den Sperrmüll über die Doppelkarte aus dem Abfallratgeber bestellen, muss diese vollständig ausgefüllt und frankiert werden. Bei Zusendung der Doppelkarte per Post, knicken Sie die Doppelkarte an der Falzlinie und verschließen Sie diese z.B. mit einem durchsichtigen Klebeband. Bitte die Karten nicht tackern!
Der Tag der Abholung wird dem Abfallbesitzer bis spätestens 3 Werktage vor dem Abholtermin mitgeteilt.
Selbstanlieferung
Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Elektronikschrott können an den Wertstoffhöfen des Salzlandkreises kostenlos abgeben werden. Auch hier gilt, die nicht fest verbauten Batterien und Akkus sind vom Altgerät zu trennen. Für die Sammlung stehen auf den Wertstoffhöfen separate Sammelbehälter zur Verfügung. Auf unseren Wertstoffhöfen ist die Annahme von Elektro- und Elektronikgeräten aus anderen Herkunftsbereichen von mehreren Geräten vorher telefonisch anzumelden.
Verbot! Eine Abfallbehandlung an den zur Entsorgung bereitgestellten Geräten, in Form der Entnahme von Bauteilen oder der Zerstörung von Geräteteilen (z. B. Bildröhren) ist verboten.