Aktuelles Bergbausanierung der K 1306 mit Mitteln der Europäischen Union
Bergbauschadensbeseitigung an der K 1306
„HIER INVESTIERT EUROPA IN DIE ZUKUNFT UNSERES LANDES."
Der Salzlandkreis hat für die Bergbausanierung an der Kreisstraße K 1306 von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt am 15.12.2020 die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bergbausanierungsmaßnahmen im Altbergbau ohne Rechtsnachfolger im Land Sachsen-Anhalt in Höhe von 2.115.200 Euro bekommen.
Die Kreisstraße 1306 ist eine wichtige überörtliche Straße im Nordwesten des Salzlandkreises, die eine Verbindung zwischen dem überregionalen Straßennetz darstellt. Die K 1306 beginnt an der L 73 bei NK 4135 018 in Hecklingen und endet an der B 180 bei NK 4134 090 in Schneidlingen. Der Abzweig Jakobsgrube stellt die einzige Zufahrt zum Ortsteil dar.
Seit Jahren wurden zunehmend Fahrbahnschäden und Schäden an den Seitenbereichen der Kreisstraße zwischen Hecklingen und Groß Börnecke beobachtet, welche nicht durch den anliegenden Fahrzeugverkehr herrühren konnten. Die Geschwindigkeit wurde bereits herunter gesetzt, um die Verkehrssicherheit in dem betroffenen Bereich nicht zu gefährden. Der vorhandene Zustand der Straße entspricht nicht mehr den verkehrstechnischen Anforderungen, zu beseitigen sind erhebliche Unebenheiten, Risse, Spurrinnen und Verdrückungen.
Nachdem geklärt war, dass diese Schäden durch den Altbergbau verursacht wurden, wurde im Auftrag des Salzlandkreises ein Antrag auf Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Schadensbeseitigung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt.
Mit den bewilligten Mitteln kann der abgesackte Bereich der Kreisstraße K 1306 über eine Länge von ca. 460 m grundhaft und nachhaltig ausgebaut werden. Bauanfang und Bauende wurden entsprechend der Tiefenlage des Altbergbaus und des Auswirkungsbereichs auf die Tagesoberfläche mit jeweils ca. 20 m über den Einwirkbereich hinaus festgelegt. Bei NK 4135 018 + 4,694 befindet sich der Abzweig Jakobsgrube. Der Ausbaubereich der Zufahrt Jakobsgrube endet mit dem Ausrundungsende der Einmündung in die K 1306. Ziel des Ausbaus ist es, die Schäden aus dem Altbergbau zu sanieren, den Fahrbahnzustand zu verbessern und die Dauerhaftigkeit durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen weitere Tagesbrüche zu gewährleisten. Die Risiken aus dem Altbergbau sollen auf ein Minimum reduziert werden.
Der Straßenquerschnitt wird an den vorhandenen Querschnitt der K 1306 angepasst. Mit dem gewählten Fahrbahnquerschnitt von 6,00 m ist im Ausbauabschnitt eine angemessene Fahrgeschwindigkeit zu erzielen. Die zulässige Geschwindigkeit wird im Bereich der Einmündung der Zufahrt Jakobsgrube auf 70 km/h begrenzt.
Die Fahrbahnbreite von 6,00 m ermöglicht ein sicheres Begegnen von PKW und LKW sowie den Begegnungsfall LKW/LKW und Bus/Bus mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen. Die vorhandenen Bushaltestellen an der Einmündung Jakobsgrube bleiben erhalten und werden unter Beachtung der Aspekte der Verkehrssicherheit neu angeordnet.
Um weitere Auslaugungsprozesse im Untergrund auszuschließen, werden die beidseitigen
Straßengräben mit einer geosynthetischen Tondichtungsbahn abgedichtet. Die Tondichtungsbahn erhält einen Schutz aus einer Lage geotextilem Schutzvliesstoff und eine Auflage aus mind. 10 cm dickem Kiessand 0/16. Gräben und Böschungen erhalten anschließend eine Oberbodenabdeckung in einer Stärke von 20 cm mit Rasenansaat und Erosionsschutzmatten.
Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt über Rohrleitungen DN 300, die unterhalb der Straßengräben verlegt werden. Das Oberflächenwassers wird über Einlaufabdeckungen in die regelmäßig angeordneten Kontrollschächte eingeleitet. Zur Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Straßengraben auf der Südseite in den weiterführenden Regenwasserkanal auf der Nordseite erfolgt eine Querverbindung an jedem 2. Kontrollschacht. Zur Ableitung des Oberflächenwassers der K 1306 wird daher der auf der Nordseite neu verlegte Regenwasserkanal in Höhe der Zufahrt Jakobsgrube zusammengeführt und als reiner Transportkanal in der Fahrbahn der Zufahrt zur Jakobsgrube bis zum Bestandskanal DN 1500 B verlegt. Zur gesicherten Ableitung des Oberflächenwassers sind einzelne Abschnitte eines Bestandskanals sowie einzelne vorhandene Kontrollschächte des Kanals zu ertüchtigen.
Mit der Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bergbausanierungsmaßnahmen im Altbergbau ohne Rechtsnachfolger im Land Sachsen-Anhalt wird das Ziel verfolgt, erhebliche Gefahren im Zusammenhang mit stillgelegten bergbaulichen Anlagen, für die Rechtsnachfolger nicht vorhanden oder nicht mehr feststellbar sind, zu beseitigen und so die Umweltsituation zu verbessern. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Untersuchung und Bewertung des Risikopotenzials von Wasserlösestollen für die öffentliche Sicherheit.